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Bürgergeld Umzug in Hannover – Wir unterstützen Sie dabei 

Es gibt viele Gründe, warum man als Empfänger von Sozialhilfe einen Umzug in eine neue Wohnung in Erwägung ziehen muss. Dabei fällt es einem als Bürgergeld Empfänger durchaus schwer so einen Umzug mit eigenen Mitteln zu stemmen. Neben der Mietkaution, kann ein Großteil der Kosten für einen Bürgergeld Umzug, vom Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich schon vor dem Umziehen darum bemüht die erforderlichen Behördengänge zu machen. Es ist daher wichtig, dass Sie sich bereits lange vor dem eigentlichen Umzug in die neue Wohnung um Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen kümmern und diese Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter per Antrag vorlegen.

Worauf man bei einem Bürgergeld Umzug achten muss

Ist der Grund für den Umzug triftig genug, können die Kosten dafür vom Jobcenter durch einen passenden Antrag übernommen werden. Jedoch werden erstens nicht alle Kosten übernommen (bspw. erhalten Sie die Mietkaution nur in Form von einem Darlehen) und zweitens werden auch nicht alle Gründe für einen Umzug anerkannt. Wir beraten Sie gerne dabei, was es für Sie zu beachten gibt und begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihrem Bürgergeld Umzug in Ihre neue Wohnung. 

Im Folgenden finden Sie eine Liste der vom Jobcenter genehmigten Gründen für einen Bürgergeld Umzug:

  • Durch Annahme eines neuen Jobs ein zu langer Arbeitsweg von Ihrer aktuellen Wohnung aus
  • Heirat, Scheidung/Trennung
  • Neues Familienmitglied in der Wohnung
  • Unzumutbarer Zustand der eigenen Wohnung (nicht aus Eigenschuld und auch nur bei einer verweigerten Behebung durch den Vermieter)
  • Alter oder Krankheit machen die aktuelle Wohnung unbewohnbar (kein Aufzug etc.)

Auch kann es passieren, dass Sie vom Jobcenter zwangsweise zum Umziehen aufgefordert werden. Beispielsweise dann, wenn die Miete Ihrer Wohnung nicht mehr angemessen ist und sie daher eine Wohnung mit einer niedrigeren Miete finden müssen. Aber egal, ob es nun um die Miete oder um einen anderen Grund geht, es gilt: Eine vom Jobcenter nachträgliche Übernahme Ihrer Umzugskosten ist unwahrscheinlich. Kümmern Sie sich daher schon lange bevor Sie umziehen um einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Jobcenter! 

Mit MMH Umzüge ist Ihr Bürgergeld Umzug in erfahrenen Händen

Das Ziel Ihres Antrags beim Jobcenter ist es eine Genehmigung für eine Kostenübernahme der Umzugskosten für Ihren Bürgergeld Umzug zu erhalten. Im Folgenden finden Sie einen Teil der Kosten, die für Sie als Bürgergeld Empfänger vom Jobcenter übernommen werden.

Bei einer Kostenübernahme durchs Jobcenter werden die Kosten des Umzugs erstattet für:

  • Die Mietkaution (In Form von einem Darlehen, direkt an den Vermieter)
  • Umzugswagen und Umzugsmaterial
  • Umzugskosten durch Umzugsunternehmen, falls ein Umzug aus eigener Kraft nicht möglich ist
  • Die Verpflegung von privaten Helfern (Sofern dies angemessen ist - bis zu einem bestimmten Maß)
  • Vertraglich festgesetzte Renovierungsarbeiten in der alten/neuen Wohnung 

Als kompetentes Umzugsunternehmen in Hannover mit einem breiten Leistungsangebot, gehören neben unseren Spezialumzügen, wie unser EDV-Umzug, auch der Bürgergeld Umzug als Sonderform des Privatumzugs zu unserem Repertoire. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen auch und gerade für Ihren Bürgergeld Umzug und den damit verbundenen Antrag beim Jobcenter beratend zur Seite stehen.

Kontakt aufnehmen und Kostenvoranschlag fordern! 

Wie man es nimmt, ein Umzug als Bürgergeld Empfänger ist nicht leicht – Wenn Sie in Hannover und Umgebung umziehen wollen, helfen wir Ihnen gerne dabei. Um Ihre Anfrage vom Jobcenter so früh wie möglich bearbeiten zu lassen, nehmen Sie am besten noch gleich über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen Ihren Kostenvoranschlag und beraten Sie auch gerne bei allen weiteren Fragen zu Ihrem Bürgergeld Umzug.

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